Energiepass – Vorteil für Mieter und Vermieter
Seit Juli dieses Jahres müssen Hausbesitzer bei einer Veräußerung ihres Gebäudes, welches vor 1965 errichtet wurde, sowie bei Neuvermietungen einen Energieausweis vorlegen. Ab Januar 2009 besteht auch für später errichtete Häuser die Pflicht zur Vorlage. Dadurch sollen Hausbesitzer dazu gebraucht werden, ihre Gebäude energetisch zu sanieren.
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